In der Kärntner Landesverwaltung wird nachstehende Planstelle zur Besetzung ausgeschrieben:
„Höherer Technischer Agrardienst“ für die Dienststelle Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber/innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
abgeschlossenes Diplom-/Masterstudium der Kulturtechnik und Wasserwirtschaft; EDV-Kenntnisse (MS-Office, GIS, CAD); Führerschein der Klasse B.
Erwünscht:
Grundkenntnisse im Bereich Landwirtschaft / Almwirtschaft / Forstwirtschaft; Grundkenntnisse Projektmanagement; Grundkenntnisse Katasterwesen; Sprachkenntnisse (Italienisch/Slowenisch).
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber/innen über Kenntnisse in Verkehrswege-/Güterwege-/Almwegebau, Geotechnik/angewandte Geologie, ländliche Neuordnung/agrarische Operationen/Landentwicklung/Geodatenmanagement und landeskulturelle Wasserwirtschaft mitbringen und eine hohe Außendiensttauglichkeit, Teamfähigkeit und gute Fähigkeit in Verhandlungsführung aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Erstellung von Sachverständigengutachten im Bereich Wegebau, Wegregelungen, Geotechnik, ländliche Neuordnung, agrarische Operationen, Agrargemeinschaften; Mitwirkung an Verhandlungen mit dem Rechtskundigen Dienst; selbstständiges Führen von Verhandlungen; Erarbeiten von Lösungen im Team.
Entlohnung: Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe a
Dienstverhältnis: befristet auf die Dauer eines Jahres
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular (online befüll- bzw. downloadbar unter www.ktn.gv.at/Service/Stellenausschreibungen) erfolgen.
Soferne das Bewerbungsformular nicht online befüllt wird, kann es auch in ausgedruckter Form per Post (bitte der Bewerbung keine Mappen, Klarsichtfolien oder ähnliches beifügen) übermittelt werden, die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird, die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber/innen erfüllt werden, die Bewerber/innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, die Bewerber/innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen, männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können und diese bis spätestens 26. April 2021 einlangen.
Gemäß § 6 Abs. 2 des Landesgleichbehandlungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1994, i.d.g.F., hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, wenn der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.
Bewerber/innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber/innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Schriftliche Arbeit, 2.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die fünf bestgereihten Bewerber/innen zu einem 3.) Interview eingeladen. Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.