Förderung von Masterarbeiten

Die Bundessektion Zivilingenieur*innen der Bundeskammer der Ziviltechniker*innen wird auch im Jahr 2022 wissenschaftliche Abschlussarbeiten zu Themen, die für den Berufsstand bedeutsam sind, mit dem „Forschungspreis der Bundeskammer der Ziviltechniker*innen" auszeichnen. Der Forschungspreis wird als Einmalbetrag in Höhe von 2.500 Euro gewährt und wird pro Arbeit maximal einmal vergeben. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Die Mitglieder der Bundesfachgruppe Bauwesen laden ein, Vorschläge von wissenschaftlichen Arbeiten einzubringen, die für Zivilingenieur*innen interessante Themenstellungen beinhalten.

Die Arbeiten sollten nicht älter als zwei Jahre sein, können aber umgekehrt auch kurz vor der Fertigstellung stehen.

Die zuständige*n Betreuer*in wird um Übermittlung einer zwei- bis maximal siebenseitigen Darstellung bis spätestens 311222 gebeten, aus welcher hervorgeht, warum ihrer/seiner Ansicht nach die vorgeschlagene Arbeit für Zivilingenieur*innen bedeutsam und daher förderwürdig ist.

Sollte der vorgeschlagenen Arbeit ein Forschungspreis zugesprochen werden, wird dieser Umstand gerne (eventuell zusammen mit einem Abstract der Arbeit) öffentlich bekannt gemacht.

Ist die Arbeit noch nicht publiziert, würden wir diese gerne online und in anderer geeigneter Form zur Verfügung stellen. Wurde sie bereits an anderer Stelle veröffentlicht, so würden wir über unsere Medien gerne darauf hinweisen. Besteht gegen diese Vorgangsweise ein Einwand der Autorin/des Autors, ersuchen wir um Mitteilung.

Kontakt: Generalsekretariat der Bundeskammer, alice.bleyer(at)arching.at


05.12.2022