Aus für „Klassische Gatterjagd“ bereits im Jahr 2023

Erstellt am 14. Juni 2018 | 18:00
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Gatterjagd Stephan Pernkopf
Landeshauptfrau-Stv. Stephan Pernkopf mit Klaus Hackländer von der BOKU Wien und Landtagsabgeordneten Manfred Schulz.
Foto: NLK Burchhart
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Generelles Gatterjagdverbot ab 2029. Treibjagd mit Hunden in umfriedeten Eigenjagden schon früher verboten. Neue Formen der Nachnutzung festgelegt.

Tierschutzvereine haben zuletzt beinahe im täglichen Rhythmus mit Aktionen für das von Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) versprochene aber noch nicht umgesetzte „Aus der Gatterjagden“ demonstriert.  Das generelle Verbot, welches ab 2029 in Kraft treten wird,  soll nun am 28. Juni im Landtag gemeinsam mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ beschlossen werden. „Wir haben uns aber von niemanden unter Druck setzen lassen“, stellt Pernkopf klar.  Vielmehr wurde in der Zeit die Wissenschaft beauftragt, neue Ideen auszuarbeiten.

Diese betreffen nun vor allem die Nachnutzungsformen. So können die Gatterjagden von den Betreibern nicht erst ab 2029 in Wildgehege oder Tiergärten umgewandelt werden, sondern freiwillig bereits ab 2023.  „Damit soll der Bevölkerung ermöglicht werden, das Wild zu erleben. Neben der Erholung können sollen diese Gehege auch für  Schulungen oder Forschungsarbeiten genützt werden können“, sagt Klaus Hackländer vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien.  

Außerdem wird bereits ab 2023 die Treibjagd mit Hunden in umzäunten Arealen, also die „klassische Gatterjagd“, untersagt. Mit den strengeren Auflagen soll  vor allem der Missbrauch verhindert werden. „Früher wurden richtige ‚Jagdbordelle‘ errichtet, indem Tiere in Gatter extra eingesetzt wurden, um zu bejagen“, geht Hackländer hart ins Gericht. In Zukunft darf das nur zur Bluterfischung passieren. Gejagt kann bzw. muss in den Gattern  aber trotzdem noch werden. Und zwar zwecks Regulierung des Wildstandes, um auch die Ernährung aller Tiere gewährleisten zu können.

Von den ursprünglich 71 umfriedeten Eigenjagden in Niederösterreich sind aktuell nur mehr 69 registriert, wie Pernkopf betont. Zwei wurden schon aufgelassen. Mit dem nahende Ende haben die Gatterjagden auch ihre Attraktivität verloren. Zudem sieht der Initiativantrag im Gesetz strengere Strafen vor. „Das geht von Geldstrafen in der Höhe von 20.000 Euro bis hin zur Zwangsauflösung der Gatterjagd“, betont Pernkopf.

„Eigentlich müssten die Tierschützer jubeln“, ist Universitätsprofessor Hackländer mit der bevorstehende Regelung in Niederösterreich zufrieden.

Waldhäusl spricht von „Meilenstein im Tierschutz“

Positiv sieht auch FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl das neue Gesetz:  „Aus der Sicht des Tierschutzes kann sogar von einem Meilenstein gesprochen werden“. Er könne zudem guten Gewissens behaupten, dass über  90 Prozent der umfriedeten Eigenjagden aus tierschutzrechtlicher Sicht gut geführt würden und es hier  keinerlei Beanstandungen gebe. „Auf die wenigen schwarzen Schafe warten jetzt strengere Strafen, der Tierschutz ist somit künftig noch stärker verankert“, betont der Tierschutz-Landesrat.